Wohngruppen im Schichtdienst
Die Schumaneck Regelwohngruppen bieten Platz für 8 bis 9 Kinder. Hier arbeiten mehrere pädagogische Fachkräfte im Schichtdienst mit den Kindern zusammen. Aufgenommen werden Mädchen und Jungen, die Beeinträchtigungen in ihrer emotionalen, sensorischen, motorischen, sprachlichen oder sozialen Entwicklung aufweisen. Zusätzliche Störungen begründen häufig den pädagogischen Bedarf und die Fremdunterbringung.
Folgende Häuser bieten das Wohnen in solchen Regelwohngruppen an: Wohngruppe W. Pfaffenberger, Wohngruppe Walburga, Janusz-Korczak-Haus
Zielsetzung:
- intensive Betreuung in einem alters- und geschlechtsgemischten Gruppenverband mit klaren Strukturen
- beeinträchtigende Faktoren in ihren Zusammenhängen erkennen und erklären
- Entwicklungen und Veränderungen in diesem Rahmen möglich machen
- Förderung der Gesamtpersönlichkeit – ausgehend von einem ganzheitlichen Menschenbild
Geeignet:
- Wenn die Kinder und Jugendlichen Beeinträchtigungen aufweisen, sich nicht altersgemäß entwickelt haben oder als fehlentwickelt gelten bzw. sich entsprechend fühlen oder erleben.
- Wenn die Erziehung oder Entwicklung der Kinder nicht durch stützende oder ergänzende Hilfen in den Herkunftsfamilien und deren Umfeld gewährleistet werden kann.
- Wenn bei dem jungen Menschen ein Bedarf und Anspruch auf regelmäßige fachliche Förderung im Rahmen eins Familienanalogen Angebotes besteht.
Ungeeignet:
- wenn eine schwere Traumatisierung durch Inzest im Vordergrund steht
- wenn eine Pflegefamilie oder Adoption infrage kommt
- wenn der junge Mensch die Einrichtung ablehnt
Aufnahmeprozess:
- Anfrage vom Jugendamt mit kurzer Falldarstellung, telefonisch oder per Mail
- Anforderung von vertiefenden Berichten und Gutachten
- Sichtung und fachliche Bewertung durch das Aufnahmeteam
- Rücksprache mit dem fallverantwortlichen Jugendamt bei offenen Fragen mit Festlegung einer Tendenz
- Sichtung des Teams des Hauses, in dem eine Aufnahme stattfinden könnte
- Wenn vonnöten, ein Fachgespräch auf Ebene der Fachkräfte
- Kennenlernen des jungen Menschen und der Sorgeberechtigten
- Die Aufnahmeentscheidung fällt – soweit möglich – nach persönlichem Gespräch mit dem Kind und den am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Erst wenn alle Beteiligten den Weg in die Einrichtung mitgehen können, werden die Kinder bzw. Jugendlichen aufgenommen. Es sollte absehbar sein, dass sie sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können und hierzu die „Erlaubnis“ der Herkunftsfamilie erhalten.
- Bei einer gegenseitigen Entscheidung für eine Aufnahme folgt der Einstieg in den Anbahnungsprozess
- Im ersten Hilfeplangespräch werden die Erwartungen und Wünsche nochmals koordiniert.
- Anbahnung, Probewohnen und Zeitraum der Anbahnung können individuell vereinbart werden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.