Verselbstständigung
In konsequenter Fortführung des familienanalogen Gedankens hat der Träger Schumaneck neben den stationären Einrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene ein weiteres Angebot geschaffen: In einer kleinen sozialpädagogischen Wohngemeinschaft leben vier junge Menschen zusammen, um auf die Selbstständigkeit vorbereitet zu werden.
Im Unterschied zu den familienanalogen Wohngruppen und den Regelwohngruppen wird auf eine Übernachtbetreuung verzichtet. Allerdings ist auch hier tagsüber eine Betreuung durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet. So werden die jungen Menschen auf ein selbstständiges Leben vorbereitet, sind aber weiterhin an die stationären Einrichtungen angebunden, sodass sie Teil der großen Gemeinschaft bleiben.
Die pädagogische Arbeit erfolgt auf Grundlage einer tragfähigen Vertrauensbasis zwischen den Jugendlichen und den pädagogischen Fachkräften. In festgelegten Gesprächseinheiten wird strukturelles Vorgehen in lebenspraktischen Themen besprochen und trainiert.
Bei Schumaneck gibt es bisher die Gruppe Fanta 4.
Zielsetzung:
intensive Betreuung in einem alters- und geschlechtsgemischten Gruppenverband mit klaren Strukturen
beeinträchtigende Faktoren in ihren Zusammenhängen erkennen und erklären
Entwicklungen und Veränderungen in diesem Rahmen möglich machen
Förderung der Gesamtpersönlichkeit – ausgehend von einem ganzheitlichen Menschenbild
Geeignet:
Ungeeignet:
Aufnahmeprozess:
Anforderung von vertiefenden Berichten und Gutachten
Sichtung und fachliche Bewertung durch das Aufnahmeteam
Rücksprache mit dem fallverantwortlichen Jugendamt bei offenen Fragen mit Festlegung einer Tendenz
Sichtung des Teams des Hauses, in dem eine Aufnahme stattfinden könnte
Wenn vonnöten, ein Fachgespräch auf Ebene der Fachkräfte
Kennenlernen des jungen Menschen und der Sorgeberechtigten
Die Aufnahmeentscheidung fällt – soweit möglich – nach persönlichem Gespräch mit dem Kind und den am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Erst wenn alle Beteiligten den Weg in die Einrichtung mitgehen können, werden die Kinder bzw. Jugendlichen aufgenommen. Es sollte absehbar sein, dass sie sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können und hierzu die „Erlaubnis“ der Herkunftsfamilie erhalten.
Bei einer gegenseitigen Entscheidung für eine Aufnahme folgt der Einstieg in den Anbahnungsprozess
Im ersten Hilfeplangespräch werden die Erwartungen und Wünsche nochmals koordiniert.
Anbahnung, Probewohnen und Zeitraum der Anbahnung können individuell vereinbart werden.