Sozialpädagogische Wohngemeinschaften/Verselbstständigung

 

In konsequenter Fortführung des familienanalogen Gedankens hat der Träger Schumaneck neben den stationären Einrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene ein weiteres Angebot geschaffen: In kleinen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften leben jeweils 2 bis 4 Menschen zusammen, um auf die Selbstständigkeit vorbereitet zu werden.

Im Unterschied zu den familienanalogen Wohngruppen und den Regelwohngruppen wird auf eine Übernachtbetreuung verzichtet. Allerdings ist auch hier tagsüber eine Betreuung durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet. So werden die jungen Menschen auf ein selbstständiges Leben vorbereitet, sind aber weiterhin an die stationären Einrichtungen angebunden, sodass sie Teil der großen Gemeinschaft bleiben.

Die pädagogische Arbeit erfolgt auf Grundlage einer tragfähigen Vertrauensbasis zwischen den Jugendlichen und den pädagogischen Fachkräften. In festgelegten Gesprächseinheiten wird strukturelles Vorgehen in lebenspraktischen Themen besprochen und trainiert.

Bei Schumaneck gibt es bisher die Gruppen Fanta VIER und Die ZWEI.

Zielsetzung:

  • Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, Unterstützung bei der Versorgung und Freizeitgestaltung
  • Förderung einer gesunden Entwicklung
  • Partizipation am Alltag und dessen Gestaltung
  • Aktive Beteiligung an der Zielsetzung und der Erziehungsplanung
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration und ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches sowie möglichst autarkes Leben

Geeignet:

  • Wenn die jungen Menschen Beeinträchtigungen aufweisen, sich nicht altersgemäß entwickelt haben oder als fehlentwickelt gelten bzw. sich entsprechend fühlen oder erleben.
  • Wenn die Erziehung oder Entwicklung der jungen Menschen nicht durch stützende oder ergänzende Hilfen in den Herkunftsfamilien und deren Umfeld gewährleistet werden kann.
  • Wenn der junge Mensch die Bereitschaft äußert, aktiv bei der Maßnahme und der Zielerreichung mitzuwirken.

Ungeeignet:

  • wenn ein akuter Substanzmissbrauch vorliegt
  • wenn der junge Mensch ein hohes Gewaltpotenzial aufweist
  • wenn der junge Mensch die Einrichtung ablehnt
  • für junge Menschen mit stark auffälligem sexuellem Verhalten


Aufnahmeprozess
:

  • Anfrage vom Jugendamt mit kurzer Falldarstellung, telefonisch oder per Mail
  • Anforderung von vertiefenden Berichten und Gutachten
  • Sichtung und fachliche Bewertung durch das Aufnahmeteam
  • Rücksprache mit dem fallverantwortlichen Jugendamt bei offenen Fragen mit Festlegung einer Tendenz
  • Sichtung des Teams des Hauses, in dem eine Aufnahme stattfinden könnte
  • Wenn vonnöten, ein Fachgespräch auf Ebene der Fachkräfte
  • Kennenlernen des jungen Menschen und der Sorgeberechtigten
  • Die Aufnahmeentscheidung fällt – soweit möglich – nach persönlichem Gespräch mit dem Kind und den am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Erst wenn alle Beteiligten den Weg in die Einrichtung mitgehen können, werden die Kinder bzw. Jugendlichen aufgenommen. Es sollte absehbar sein, dass sie sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können und hierzu die „Erlaubnis“ der Herkunftsfamilie erhalten.
  • Bei einer gegenseitigen Entscheidung für eine Aufnahme folgt der Einstieg in den Anbahnungsprozess
  • Im ersten Hilfeplangespräch werden die Erwartungen und Wünsche nochmals koordiniert.
  • Anbahnung, Probewohnen und Zeitraum der Anbahnung können individuell vereinbart werden.

 Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.