Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SpLG) ist bei Schumaneck die kleinste familienanaloge Wohngruppe. Hier werden pro Gemeinschaft maximal drei Kinder aufgenommen, um zusammen mit einer innewohnenden Fachkraft und weiteren Personen der aufnehmenden Familie zu leben. Häufig handelt es sich bei den SpLG um bereits bestehende Familien, die ein oder mehrere Kinder aus besonderen Lebensverhältnissen aufnehmen. Diese Wohnform in kleiner Familienstruktur ermöglicht einen geborgenen Rahmen und ist daher speziell für kleinere Kinder geeignet.
Folgendes Haus bietet das Wohnen in einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft an: SpLG Booch.
Zielsetzung:
intensive Betreuung in einem alters- und geschlechtsgemischten Gruppenverband mit klaren Strukturen
beeinträchtigende Faktoren in ihren Zusammenhängen erkennen und erklären
Entwicklungen und Veränderungen in diesem Rahmen möglich machen
Förderung der Gesamtpersönlichkeit – ausgehend von einem ganzheitlichen Menschenbild
Geeignet:
Ungeeignet:
Aufnahmeprozess:
Anforderung von vertiefenden Berichten und Gutachten
Sichtung und fachliche Bewertung durch das Aufnahmeteam
Rücksprache mit dem fallverantwortlichen Jugendamt bei offenen Fragen mit Festlegung einer Tendenz
Sichtung des Teams des Hauses, in dem eine Aufnahme stattfinden könnte
Wenn vonnöten, ein Fachgespräch auf Ebene der Fachkräfte
Kennenlernen des jungen Menschen und der Sorgeberechtigten
Die Aufnahmeentscheidung fällt – soweit möglich – nach persönlichem Gespräch mit dem Kind und den am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Erst wenn alle Beteiligten den Weg in die Einrichtung mitgehen können, werden die Kinder bzw. Jugendlichen aufgenommen. Es sollte absehbar sein, dass sie sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können und hierzu die „Erlaubnis“ der Herkunftsfamilie erhalten.
Bei einer gegenseitigen Entscheidung für eine Aufnahme folgt der Einstieg in den Anbahnungsprozess
Im ersten Hilfeplangespräch werden die Erwartungen und Wünsche nochmals koordiniert.
Anbahnung, Probewohnen und Zeitraum der Anbahnung können individuell vereinbart werden.