Inklusion

Im Sinne der Behindertenrechtskonvention bedeutet Inklusion, dass allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden soll. Das gemeinsame Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung soll die Normalität darstellen – nicht das negative Verständnis von Beeinträchtigung!

Von Anfang an war und ist Inklusion ein selbstverständlicher Teil der Arbeit bei Schumaneck, da die hier betreuten Kinder und Jugendlichen Besonderheiten und Beeinträchtigungen mitbringen. So werden alle Betreuten stets in die angebotenen Aktivitäten gleichermaßen einbezogen und die Teilhabe von Anbeginn bedacht.

Dazu gehören auch:

  • Bereitstellung geeigneter Räume
  • Bereitstellung von Verwaltungs- und fachlichen Ressourcen.
  • Beantragung von Hilfsmitteln bei Krankenkassen, Sozialämtern und anderen Kostenträgern
  • Bereitstellung von individueller Fachberatung
  • bei Bedarf Bereitstellung von personellen Ressourcen in den Bereichen Pflege, Versorgung und Betreuung sowie Teilnahme und Unterstützung von Reha-Maßnahmen
  • Begleitung von (Fach-)Arzt-, Therapeuten- und Klinikterminen, Teilnahme an Konsultationen
  • Ausbildung von Fachkenntnissen zu den individuellen Bedürfnissen und Einschränkungen des jeweiligen Hilfsbedürftigen